1. Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Tätigkeiten:
1.1. das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
1.2. die Auswertung der lfd. Buchhaltung
1.3. die laufende Lohnabrechnung inkl. der LSt-anmeldungen
1.4. die anfallenden Büroarbeiten im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers
2. Vergütung
Die Vertragspartner vereinbaren für die gem. § 1 dieses Vertrages zu erbringenden Tätigkeiten eine monatliche Vergütung gemäß der Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter nach aktuellem Stand. Die Vergütungsvereinbarung umfasst nicht zusätzliche Schreibkosten sowie Reisekosten. Diese werden nach Vereinbarung abgerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt von dem Auftraggeber im Hinblick auf die entstehenden Kosten einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
3. Pflichten des Auftraggeber
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können. Der Auftragnehmer hat alle ihm vom Auftraggeber übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen dagegen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
4. Pflichten Auftragnehmer
Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfüllen. Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertag zu Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber hierfür schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wir er den Auftraggeber darauf hinweisen.
5. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr. Es kann mit einer 4-wöchigen Frist jeweils zum 31.12.eines Jahres gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
6. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sofern beide Parteien Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand das Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.
7. Vertragsänderungen
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der vorstehenden Schriftformklausel.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlich dreifachen Monatsabrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonats ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem Anspruch entstanden ist.
9. Schlussbemerkung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksam zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im Vorhinein erkannt.